1. Geltungsbereich
(1) Für die Teilnahme an der Veranstaltung des „Frankfurter Schreilinie e.V.“, vertreten durch den geschäftsführenden Vorstand (nachfolgend „Veranstalter“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
(2) Mit dem Abschluss der Chor-Anmeldung oder der Anmeldung eines*einer Teilnehmer*in wird den folgenden Bedingungen des Veranstalters verbindlich zugestimmt.
(3) Abweichende Bedingungen des*der Vertragspartner*in haben keine Gültigkeit, es sei denn, der Veranstalter stimmt der Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(4) Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§ 305b BGB).
2. Leistungen
(1) Leistungsgegenstand der Buchung ist die Teilnahme an der vom Veranstalter organisierten Veranstaltung „Schreiline 2025“ die vom 19. – 22. Juni 2025 in Frankfurt am Main stattfindet.
(2) Inhalt, Aufbau, Ablauf und Ausgestaltung der Veranstaltung bestimmt der Veranstalter.
(3) Der Chor- und Teilnehmerbeitrag beinhaltet folgende Leistungen:
- Auftrittsmöglichkeit für die teilnehmenden Ensembles im Saalbau Griesheim mit einem ca. 20-minütigen Konzert (inkl. Bereitstellung von Bühnen-, Standardtechnik, Veranstaltungslogistik, Versicherung und GEMA-Meldung);
- Auftrittsmöglichkeit auf einer Festivalbühne im Freien an einem zentralen Platz in der Innenstadt Frankfurts (inkl. Bereitstellung von Bühnen-, Standardtechnik, Veranstaltungslogistik, Versicherung und GEMA-Meldung) und/oder Auftrittsmöglichkeit auf verschiedenen Plätzen in der Innenstadt Frankfurts im Rahmen eines Straßensingens;
- Teilnehmerausweis zum Eintritt zu allen Festival-Konzerten und
-veranstaltungen; - Abendparty im Anschluss an das Konzert am Samstag;
- Brunch am Sonntagvormittag.
- Das Festival T-Shirt ist nicht Teil des Chor- bzw. Teilnehmerbeitrags und ist optional bestellbar
(4) Die Teilnehmer*innen erhalten zu Beginn der Veranstaltung ihren Teilnehmerausweis sowie das Festival-T Shirt (falls bestellt) am Veranstaltungsort.
(5) Die Unterbringung und Verpflegung mit Getränken und Speisen der Chöre bzw. Teilnehmer*innen ist nicht Teil der Leistung. Ausgenommen hiervon ist der in der Leistung inbegriffene Brunch am Sonntagvormittag.
3. Chor-Anmeldung
(1) Die Choranmeldung erfolgt auf Einladung des Veranstalters. Die Zusendung der Einladung stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot dar.
(2) Das Ensemble benennt eine*n oder mehrere Administrator*en*innen, der*die Zugangsdaten zur Festival-Webseite vom Veranstalter erhält und den Chor bzw. seine Teilnehmer*innen dort ausschließlich online anmeldet.
(3) Die Abgabe der Anmeldung zur Veranstaltung stellt ein rechtlich verbindliches Angebot an den Veranstalter dar. Der Veranstalter nimmt dieses mit Übersendung einer Anmeldebestätigung an.
(4) Die Anmeldung wird erst verbindlich mit der Überweisung des Chorbeitrages. Dieser beträgt EUR 200,– pro Ensemble und wird mit der Anmeldung sofort fällig. Die Zahlung des Chorbeitrags hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen.
(5) Bis zur vollständigen Bezahlung des Chorbeitrags steht dem Veranstalter ein Leistungsverweigerungsrecht zu.
(6) Der auf der Anmeldeseite angegebene Chorbeitrag ist der Gesamtpreis einschließlich Steuern und Abgaben.
(7) Der Chorbeitrag wird auch geschuldet, wenn der angemeldete Chor zu der Veranstaltung nicht erscheint.
Teilnehmer*innen-Anmeldung
(1) Die Chor-Administrator*en*innen melden auf der Webseite ihre Teilnehmer*innen namentlich an und überweisen den Teilnehmerbeitrag gesammelt auf das Konto des Veranstalters.
(2) Werden Chormitglieder von Partner*innen oder anderen Personen begleitet, die alle Veranstaltungen des Festivals besuchen wollen, so ist für diese ebenfalls der entsprechende Teilnehmerbeitrag wie für eine*n Sänger*in fällig. Tagestickets für Sänger*innen, Partner*innen oder andere Personen werden nicht angeboten.
(3) Die Abgabe der Anmeldung zur Veranstaltung stellt ein rechtlich verbindliches Angebot dar. Der Veranstalter nimmt dieses mit Übersendung einer Anmeldebestätigung an.
(4) Der Teilnehmerbeitrag staffelt sich nach dem Zeitpunkt der Anmeldung und wird mit der Anmeldung sofort fällig. Die Anmeldung wird erst verbindlich mit der Überweisung des jeweiligen Teilnehmerbeitrages.
Anmeldung im Zeitraum | Pro Person |
bis 31.08.2024 | EUR 135,– (Early Bird Tarif) |
01.09.2024 bis 28.02.2025 | EUR 150,– (Normalpreis) |
01.03.2025 bis 31.05.2025 | EUR 170,– (Late Decision) |
Eine Anmeldung von Teilnehmer*innen nach dem 31.05.2025 ist nicht mehr vorgesehen jedoch eventuell, in Abhängigkeit der noch zur Verfügung stehenden Kapazitäten und nach direkter Rücksprache mit dem Veranstalter, möglich. Für solche Nachmeldungen wird ein Teilnehmerbeitrag in Höhe von EUR 190,– fällig.
(5) Der auf der Anmeldeseite angegebene Teilnehmerbeitrag ist der Gesamtpreis einschließlich Steuern und Abgaben.
(6) Der Teilnehmerbeitrag wird auch geschuldet, wenn der*die angemeldete Teilnehmer*in zu der Veranstaltung nicht erscheint.
(7) Der Zugang zur Veranstaltung ist nur mit Namenseintrag auf dem jeweiligen Teilnehmerausweis gültig. Die Chor-Administrator*en*innen können Namen bereits bezahlter Teilnehmer*innen bis zum 31.05.2025 auf der Webseite kostenfrei austauschen. Die Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Teilnehmerbeitrages bleibt hiervon unberührt.
(8) Bei erfolgter optionaler Bestellung von Festival T-Shirts sind Änderungen der T‑Shirt‑Größen bis zum 31.03.2025 kostenfrei möglich.
5. Stornierung/Widerruf
(1) Die Stornierung der Anmeldung des Chores und der Teilnehmer*innen erfolgt über den jeweiligen Chor-Admin auf der Festival-Webseite.
(2) Die Anmeldung des Chores kann bis zum 30.09.2024 kostenfrei storniert werden. Danach ist der Chorbeitrag nicht mehr erstattbar.
(3) Im Falle einer Stornierung der Anmeldung der Teilnehmer*innen werden die folgenden Stornierungsgebühren erhoben, sofern nicht im Einzelfall der Nachweis einer abweichenden Schadens- oder Aufwandshöhe erbracht wird:
Stornierung im Zeitraum | Gebühr |
bis 31.12.2024 | Kostenfrei |
01.01.2025 bis 30.04.2025 | 50 % des entrichteten Teilnehmerbeitrags |
ab dem 01.05.2025 | 100 % des entrichteten Teilnehmerbeitrags |
(4) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Fristwahrung ist der Zugang der Erklärung.
(5) Die bereits gezahlten Beiträge werden auf das jeweilige Chorkonto zurückerstattet, von dem die ursprüngliche Zahlung erfolgt ist.
(6) Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Absatz 2 Nr. 9 BGB nicht.
6. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Absatz 2 Nr. 9 BGB nicht.
(1) Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen abzusagen, wenn der mit ihr verfolgte Zweck nicht erreicht werden kann oder Hinderungsgründe entgegenstehen. Der mit der Veranstaltung verfolgte Zweck wird insbesondere dann nicht erreicht, wenn für eine Veranstaltung nur eine geringe Anzahl von Anmeldungen vorliegt und diese nicht ausreicht, um die Kosten zu decken.
(2) Der Veranstalter wird die Absage frühzeitig vor Veranstaltungsbeginn bekannt geben. Mit der Absage entfällt die Zahlungsverpflichtung.
(3) Sollte der Veranstalter die Veranstaltung absagen müssen, werden alle an den Veranstalter entrichteten Beiträge der Chöre und Teilnehmer*innen erstattet.
(4) Nicht darunter fallen alle weiteren Kosten, die nicht in der Verantwortung des Veranstalters liegen, z. B. durch Übernachtungen, Anreise, eigene Musikerhonorare, etc.
(5) Weitergehende Ansprüche sind vorbehaltlich Punkt 12 (Haftung) ausgeschlossen.
(6) Bei einem Ausfall einzelner Teilveranstaltungen besteht keine Haftung.
7. Zutritt zu den Veranstaltungsflächen
(1) Der Zutritt zu den Veranstaltungsflächen des Festivals ist nur mit gültigem Teilnehmerausweis gestattet.
(2) Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines*einer Erziehungsberechtigen oder eines*einer gesetzlichen Vertreter*in Zutritt.
(3) Bei Verlust des Teilnehmerausweises entfällt die Zugangsberechtigung.
(4) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Einlass zu den Veranstaltungsflächen aus wichtigem Grund zu verweigern oder einen sofortigen Verweis von den Veranstaltungsflächen auszusprechen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, aber nicht abschließend, das Mitführen von Waffen oder anderen Gegenständen, die unter Umständen als gefährliche Werkzeuge eingesetzt werden können. Ein wichtiger Grund kann ebenfalls sein, dass der*die Teilnehmer*in offensichtlich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht oder sich homophob, sexistisch, rassistisch oder menschenverachtend äußert. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung, verliert das Teilnehmerticket seine Gültigkeit. Der gezahlte Beitrag wird nicht erstattet.
8. Unterkünfte
Der Veranstalter vermittelt keine Hotel- oder sonstige Unterkünfte.
9. Datenschutz
(1) Für die Anmeldung sowie Verwaltung von Chören und Teilnehmenden und Speicherung weiterer organisatorischer Daten wie z.B. Konzertprogrammen verwendet der Veranstalter internetbasierte Software- und EDV-Programme. Alle zur Durchführung und Organisation der Veranstaltung notwendigen personen- und chorbezogenen Daten der Teilnehmenden werden elektronisch gespeichert und automatisiert verarbeitet. Ausschließlich zu diesem Zweck können die Daten auch an Dritte weitergegeben werden, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist.
(2) Des Weiteren wird auf die Datenschutzerklärung des Veranstalters verwiesen
(3) Informationen (z.B. Chorbeschreibungen, Lebensläufe von Ensembleleitungen) und Fotos, die die teilnehmenden Künstler und Gruppen dem Veranstalter zur Veröffentlichung übermitteln, können in Publikationen und für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Festivals honorarfrei verwendet werden.
10. Überlassung von Bild- und Tonrechten
(1) Zu Dokumentationszwecken und für zukünftige Veröffentlichungen können während der Veranstaltung Foto-, Video- und Tonaufnahmen gemacht werden. Mit der Anmeldung erklärt das Ensemble sowie der*die Teilnehmer*in sein*ihr Einverständnis mit Aufnahmen und Sendungen durch den Veranstalter, Hörfunk, Fernsehen und Internet sowie mit Aufzeichnungen auf Ton- und Bildträgern einschließlich deren Vervielfältigung und Verwertung in allen Medienformaten.
(2) Entstehende Rechte werden durch die Anerkennung der Teilnahmebedingungen auf den Veranstalter auf Dauer übertragen. Ensembles mit minderjährigen Mitwirkenden müssen entsprechende Einverständniserklärungen der Erziehungsberechtigten einholen.
(3) Für die Inhalte der Bilder, Videos, Tonaufnahmen und andere Medien, die Teilnehmer*innen dem Veranstalter zur Verfügung stellen (z.B. durch Upload auf der Webseite), sind die Teilnehmer*innen allein verantwortlich. Sie haben sicherzustellen, dass sie für diese Medien sowie die Nutzung und Veröffentlichung in Online- und Printmedien des Veranstalters die hierfür erforderlichen Urheber-, Marken- oder sonstigen Rechte besitzen.
(4) Alle aus einer etwaigen Verletzung dieser Rechte entstehenden Folgen trägt allein das Ensemble. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, den Veranstalter gegenüber Dritten von sämtlichen berechtigten Ansprüchen freizustellen, die wegen der Verletzung ihrer Rechte aufgrund der vereinbarten Nutzung und Veröffentlichung der Bilder geltend gemacht werden.
11. Verwendung von Noten
(1) Bei allen Konzerten im Rahmen des Festivals dürfen urheberrechtlich geschützte Noten ausschließlich in Originalform bzw. Vervielfältigungen nur mit Druck- oder Kopierlizenz verwendet werden. Die Benutzung unberechtigter Kopien oder Abschriften ist nicht erlaubt ebenso deren Aufführung.
(2) Alle aus einer etwaigen Verletzung dieser Rechte entstehenden Folgen trägt allein das Ensemble. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, den Veranstalter gegenüber Dritten von sämtlichen berechtigten Ansprüchen freizustellen, die wegen der Verletzung ihres Urheberrechts geltend gemacht werden.
12. Haftung
(1) Für den Veranstaltungsvertrag besteht kein gesetzliches Mängelgewährleistungsrecht.
(2) Der Veranstalter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder seiner gesetzlichen Vertreter*innen oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden bei Nichteinhaltung einer gegebenen Garantie.
(3) Der Veranstalter haftet begrenzt auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(4) Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
(5) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.
13. Schlussbestimmungen
(1) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
(2) Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Veranstalter und dem*der Vertragspartner*in gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche ist Frankfurt am Main, sofern der*die Vertragspartner*in Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist.
(4) Ist der*die Vertragspartner*in Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Frankfurt am Main.
Die Teilnahmebedinungen zum Download: Bitte hier klicken.